Erbschaften und Schenkungen

Ein Testament verfügt, was über Ihr Leben hinaus mit Ihrem persönlichen Besitz geschehen soll. Neben der Sorge um Angehörige kann es dabei auch darum gehen, fortzuführen, was Ihnen persönlich wichtig ist.
Wenn Sie beispielsweise dazu beitragen möchten, die Vision des Heilhauses weiter zu realisieren, können Sie dies mit einer testamentarischen Verfügung regeln.

Eine Erbschaft oder Schenkung kann als Spende oder Zustiftung eingesetzt werden. Sie können somit auch festlegen, ob Sie Ihr Vermögen für die Arbeit der Stiftung im Allgemeinen oder für einen bestimmten Zweck einsetzen möchten.
 
Gern informieren wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten.
 
Ihr Ansprechpartner
Gerhard Paul
Vorsitzender der HEILHAUS-STIFTUNG URSA PAUL
Telefon 0561 / 983260
g.paul@heilhaus.org
 

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